Landestourismusverband informiert über landesweit geltende Schutzstandards für die Branche

Handlungshilfen in herausfordernden Zeiten: Um einen möglichst sicheren Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern – ab dem 18. Mai für Einheimische sowie ab dem 25. Mai für Gäste aus anderen Bundesländern – zu gewährleisten, haben der Landestourismusverband und die touristischen Fachverbände gemeinsam mit der Landesregierung und dem Landesgesundheitsamt Schutzstandards für die Branche erarbeitet. Diese sehen für unterschiedliche touristische Anbietergruppen wie die Gastronomie, einzelne Beherbergungsarten – von der Hotellerie über Ferienwohnungen bis hin zu Campingplätzen – oder Marinas und Häfen verbindliche Maßnahmen und unterstützende Hinweise für einen professionellen Umgang beim Reisen mit der Pandemie vor.

Die Schutzstandards sind infolge des von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichten „MV-Plans 2.0 zur schrittweisen Erweiterung des öffentlichen Lebens in der Corona-Pandemie“ erarbeitet worden, basieren auf bundesweit geltenden Arbeitsschutzstandards und Hygieneregeln und erweitern diese um spezielle Aspekte zum Coronavirus. So enthalten die „Schutzstandards Gastronomie“ sowohl acht Regeln zum Umgang mit Gästen, Reservierungen oder Öffnungszeiten als auch Aussagen zur persönlichen Schutzausrüstung der Angestellten, Regeln für den Umgang mit Lieferanten oder die Notwendigkeit des Vorliegens eines Pandemieplanes.

Dazu Tobias Woitendorf, Geschäftsführer des Landestourismusverbandes: „Wir sind froh, dass das für das Land so wichtige Tourismusgeschäft wieder anlaufen kann, und wir wollen es in der Praxis so professionell und verantwortungsvoll umsetzen, wie wir es vorbereitet haben. Schutzmaßnahmen sind notwendig, um das Infektionsrisiko zu minimieren und Gästen sowie Gastgebern das maximale Maß an Sicherheit zu geben. Dazu dienen die neu entwickelten Standards.“ Viele Unternehmen in der Branche hätten ihre Hausaufgaben bereits gemacht und die ohnehin bestehenden Schutz- und Hygienestandards an die neuen Rahmenbedingungen angepasst.

Die auf der Branchenplattform des Landestourismusverbandes unter www.tourismus.mv sowie auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums veröffentlichten Schutzstandards werden bei aktuellen Entwicklungen und Erfordernisse aktualisiert. Neben den bereits hinterlegten Dokumenten werden momentan u. a. noch Standards für Kinderbereiche in touristischen Einrichtungen, für Veranstaltungen und für Verleiher von Freizeitequipment entwickelt, abgestimmt und publiziert. Auf der touristischen Branchenplattform finden Interessierte auch weitere Orientierungshilfen und Standards etwa für Tourist-Informationen, Museen oder Schwimmbäder.

Weitere Informationen: www.tourismus.mv

Jetzt Ferienwohnung mieten: https://kapitaensferienhaus.de/

Schutzstandards für die Tourismusbranche als Übersicht und zum Download:

Weitere Orientierungshilfen und Standards:

Quelle: Urlaubsnachrichten

Powered by WPeMatico

Senden Sie uns eine Nachricht!

Hier können Sie uns eine Nachricht senden.

Start typing and press Enter to search